FAMILIENGUTACHTEN PRÜFEN LASSEN
-
Psychologische Gutachten können vor dem Familiengericht eine starke Bedeutung für den zukünftigen Lebensweg von Eltern und Kindern haben.
-
Der Arbeitskreis bietet an, psychologische Gutachten im Kontext des Familienrechts zu prüfen und anhand unserer Expertise Einschätzungen zu deren Qualität (fachlich, wissenschaftlich) vorzunehmen.
-
Sollte erhebliche Mängel in einem Gutachten ersichtlich geworden sein, kann nach Rücksprache mit den betroffenen Eltern vom Arbeitskreis für psychologische Gutachten eine methodenkritische Stellungnahme für ein gerichtliches Verfahren erstellt werden.
KONTAKT
METHODENKRITISCHE
STELLUNGNAHMEN
Eine methodenkritische Stellungnahme kann als Parteienvortrag in einem familiengerichtlichen Verfahren vorgetragen werden. Obwohl eine solche Stellungnahme i.d.R. von einer der beiden Streitparteien bezahlt wird, stellt diese kein Gefälligkeitsgutachten dar. Es handelt sich vielmehr um eine wissenschaftliche Leistung, bei welcher anhand von objektiven Kriterien die Qualität eines Sachverständigengutachtens im Familienrecht geprüft und bewertet wird. Das Vier-Augen-Prinzip des Arbeitskreises Qualitätsprüfung soll neben der Objektivität dieser Prüfung auch dessen Reliabilität und Validität so weit wie möglich sicherstellen. Allgemein kann eine solche Stellungnahme nie die Empfehlungen eines Sachverständigengutachtens an sich kritisieren, da keine eigene Diagnostik mit den beteiligten Parteien durchgeführt wurde. Allerdings kann die Wissenschaftlichkeit (z.B. Objektivität, Erhebungsmethodik, Gültigkeit der psychologischen Schlussfolgerungen vor dem Hintergrund des aktuellen wissenschaftlichen
Forschungsstandes, Multimodalität des Vorgehens etc.) des Gutachtens geprüft werden und ermittelt werden, ob das Gutachten als eine Grundlage für eine richterliche Entscheidungsfindung verwendet werden kann bzw. ob derart gravierende Mängel vorliegen, dass dringend von einer Verwendung abgesehen werden sollte.
Aufgrund bisheriger Erfahrungen muss leider „Selbstverständliches“ betont werden: Die Prüfung eines psychologischen Sachverständigengutachtens kann bezüglich dessen Qualität sowohl positiv wie negativ ausfallen. Eine „vernichtende Kritik“ oder gar polemische Kritik nur um der Kritik willen mit dem einzigen Ziel, ein an sich methodisch hochwertiges Gutachten „egal mit welchen Mitteln“ auszuhebeln, wird es beim Arbeitskreis Qualitätsprüfung nicht geben. Wenn etwas qualitativ hochwertig ist, dann ist dies auch dementsprechend anzuerkennen.
KOSTEN
Die Prüfung eines gerichtspsychologischen Gutachtens im Familienrecht bedarf eines zeitlichen und personalen Aufwandes. Beratung und Rückmeldung über die Befunde der Qualitätsprüfung sind ebenfalls mit Zeitaufwand verbunden.
Für die Prüfung und Rückmeldung wird eine Pauschale von 400€ (inkls. Mwst.) veranschlagt, die mit der Überlassung des Gutachtens vorab zu bezahlen ist (bei sehr kurzen Gutachten - weniger als 30 Seiten - die Hälfte).
Sollte eine methodenkritische Stellungnahme erstellt werden, ist mit weiteren Kosten in Höhe einer Pauschale von 1.500€ (inkls. Mwst.) zu rechnen, so dass sich maximal Kosten von 1.900€ ergeben können.
HINTERGRUND
Durch die „Hagener Studie“ von Salewski und Stürmer (2015) ist deutlich geworden, dass im Kontext familiengerichtlicher Gutachten es bedauerlicherweise noch zu viele Gutachten gibt, die den Qualitätsstandards für psychologische Diagnostik nicht gerecht werden. Es gibt zwar im Feld der Rechtspsychologie verstärkt Qualitätssicherungsbemühungen, aber nicht derart hinreichend, um diesen Missstand zu beheben.
Deswegen hat sich der Arbeitskreis 2020 aus Mitgliedern der Universtät Hamburg gegründet, um betroffenen Eltern zu ermöglichen, eine fachlich fundierte und objektive "zweite Meinung" einzuholen.
In 2020 wurde die Gründung des Arbeitskreises vom Transferfond der Universität Hamburg gefördert. Ziel der Förderung war es, möglichst kosteneffektive Strukturen zu schaffen, um betroffene Eltern nicht mit überbordenden Kosten zusätzlich zu belasten.
Anonymes Gutachten zum Förderantrag:
„Das Projekt, das hier beantragt wird, befasst sich mit einem
schwerwiegenden gesellschaftlichen Problem, das gerade durch die persönliche Betroffenheit der beteiligten Parteien häufig eine objektive Betrachtung erschwert. Mit dem „Gutachten-TÜV“ soll die Qualität von Gutachten in familiengerichtlichen Entscheidungen geprüft, bewertet und verbessert werden. Auf Basis der dann möglichen objektiveren Einschätzung der Gutachten können die Gerichte ihre Urteilsfindung auf eine andere Basis stellen. Zudem sollte es leichter möglich sein, ein Einverständnis der Streitparteien über die Qualität und damit den Aussagewert des Gutachtens zu erzielen. Da es sich hier um einen äußerst sensiblen und von hohen Emotionen begleiteten Bereich der Rechtsprechung handelt, von dem gerade Kinder betroffen sind, scheint die Wirkung des Projektes sehr vielversprechend und nachhaltig.“
ABLAUF DER PRÜFUNG
1. Nach Überlassung des anonymisierten Gutachtens wird dieses von einem Mitglied des Arbeitskreises zunächst auf methodische Mängel hin überprüft. Potentiell aufgefundene Mängel werden mit einer zweiten Person aus dem Arbeitskreis besprochen
(Vier-Augen-Prinzip).
2. Nach dieser Prüfung erfolgt eine Rückmeldung zur Qualität des Gutachtens an den/die Auftraggeber:in und eine erste Einschätzung, ob das Gutachten wissenschaftlichen Anforderungen entspricht oder ob es grobe Mängel aufweist, welche allgemein gegen ein Heranziehen dieses Gutachtens als Grundlage für eine gerichtliche Entscheidung sprechen.
3. Sollten erhebliche Mängel in einem Gutachten ersichtlich geworden sein, kann vom Arbeitskreis Qualitätsprüfung für psychologische Gutachten eine methodenkritische Stellungnahme nach Rücksprache mit den betroffenen Eltern für ein gerichtliches Verfahren erstellt werden. Diese kann als Parteienvortrag in gerichtlichen Verfahren verwendet werden.
Diese Stichproben sind online einsehbar.
Noch hat diese Homepage dort ein paar "Kinderkrankheiten" (längere Ladezeiten, nur am Desktop-PC wirklich gut einsehbar etc.), aber daran wird gearbeitet. Weitere Verfahren werden dort auch zukünftig ergänzt.
Mitglieder des Arbeitskreises bemühen sich darum, sinnvolle Referenzstichproben für psychologische Testverfahren zu erheben, um die (Daten-)Qualität von psychologischen Gutachten zu verbessern und treffendere Vergleiche von Testdaten vornehmen zu können.
Für eine genauere und detailliertere Projektvorstellung siehe:
Bodansky, A. & Krüger, N. (2020). Äpfel mit Birnen vergleichen: Zum korrekten Einsatz von psychologischer Testdiagnostik und daraus folgende Konsequenzen im Kontext familienrechtspsychologischer Fragestellungen. Praxis der Rechtspsychologie, 30(1), 83-96.
FÜR GUTACHTENDE
Und auch noch einen Leitfaden zur Rückführung von
Frau Radszat.
Ein Interviewleitfaden für die Elternexploration bei Fragen nach Kindeswohlgefährdung nach §1666 findet sich in:
Schütt, S. & Zumbach, J. (2019). Impulse aus der kriminalprognostischen Begutachtung für die Kindeswohlprognose im Familienrecht: Entwicklung eines Interviewleitfadens für die Elternexploration im Begutachtungskontext. Rechtspsychologie, 5,160-177.
Der Artikel kann im Volltext bei der Zweitautorin angefragt werden.
Tools für Gutachtende zum kostenfreien Download
Für die Teilnahme dieses Projektes am Hamburg Open Science Award 2020 wurde ein kurzes Video unter Coronabedingungen erstellt, welches dieses Projekt in spielerischer Weise vorstellt.
Projekt: Sinnvolle Referenzstichproben
Hier werden Exceltabellen angeboten, welche psychologische GutachterInnnen im Familienrecht potentiell nützlich finden könnten.
Damit lassen sich für einige gängige Verfahren die Mittelwerte der Skalen berechnen, so dass sich Zeit bei der Auswertung sparen lässt.
Mit der Auswertungsdatei lassen sich z.B. kritische Differenzen berechnen. (Kritische) Rückmeldungen sind dazu herzlich erwünscht.
Chamolly, L*, Schubert, A.*, Zumbach-Basu J., & Bodansky A. (2023). Inteview for Two - Leitfadenvorschläge für die Elternexploration im familiengerichtlichen Begutachtungskontext der Lebensmittelpunkt- und Umgangsfragestellung.
Praxis der Rechtspsychologie. 33(1). 97-120
https://doi.org/10.51625/pdr20230105
Gefördert durch GeFAP e.V.
Die Gesellschaft zur Förderung der Angewandten Psychologie e.V. (GeFAP e.V.) wurde am
19. Juni 1953 von Prof. Curt Bondy gegründet. Nach Prof. Bondy standen dem Verein z.B.
Prof. Hubert Fegert, Prof. Erich Witte und Prof. Wacker vor.
Die Gesellschaft hat den Zweck, die Wissenschaft und Forschung insbesondere in der praktischen Anwendung der Psychologie zu fördern. Wenn Sie selbst an GeFAP e.V. spenden wollen, nutzen Sie deswegen gerne das Kontaktformular dieser Homepage.
MITARBEITENDE
Dr. Nina Krüger
Studium der Psychologie (Diplom) mit anschließender Promotion in Psychologie.
Seit 2014 als wissenschaftliche Mitarbeiterin der Universität Hamburg (Differentielle Psychologie und Psychologische Diagnostik) tätig, davor u.a. als wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Entwicklungspsychologie sowie als Lehrbeauftragte an unterschiedlichen Hochschulen. Seit 2016 in der Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin, Fachkunde Verhaltenstherapie mit dem Schwerpunkt Kinder und Jugendliche und seit 2018 als klinische Psychologin tätig.
Antonia Schubert
Studium der Psychologie (M.Sc.)
Seit 2021 als wissenschaftliche Hilfskraft (Sozialpsychologie) und als Tutorin (Sozialpsychologie sowie Differentielle Psychologie und Psychologische Diagnostik) an der Universität Hamburg tätig. Seit 2022 in der Weiterbildung zur Rechtspsychologin und als psychologische Gutachterin in familiengerichtlichen Fragestellungen praktisch tätig.
Mira Celine Wisotzky
Studium der Psychologie (M.Sc.)
Von 2022 bis 2023 als Tutorin an der Universität Hamburg im
Arbeitsbereich Differentielle Psychologie und Psychologische Diagnostik tätig, Beteiligung am Forschungsprojekt zu Methodenkritischen Stellungnahmen und Mängel in Familienrechtsgutachten. Masterthesis zur
Qualität familienrechtspsychologischer Gutachten. Ab 2023 in der Ausbildung zur tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapeutin.
Dr. Alexander Bodansky
Doppelstudium der Psychologie (Diplom) und Philosophie (M.A.) mit anschließender Promotion in Psychologie.
Seit 2014 als psychologischer Gutachter in familiengerichtlichen Fragestellungen und als wissenschaftlicher Mitarbeiter der Universität Hamburg (Sozialpsychologie) tätig, davor als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Fernuniversität in Hagen sowie als Lehrbeauftragter der Universität Hamburg als auch der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg
(HAW - Soziale Arbeit).
Lisa Chamolly
Studium der Psychologie (M.Sc.)
Beteiligung an Forschungsprojekten im Fachbereich Sozialpsychologie an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster 2018 und an der Universität Hamburg 2022. Masterthesis zur familienrechtspsychologischen Begutachtung. Ab 2022 in der Weiterbildung zur Rechtspsychologin und tätig als psychologische Gutachterin in familiengerichtlichen Fragestellungen.
Anna Ranker
Studium der Psychologie (M.Sc.)
Beteiligung an einem Forschungsprojekt im Fachbereich Rechtspsychologie der SRH Hochschule Heidelberg und im Fachbereich Sozialpsychologie der Universität Hamburg. Masterthesis zur familienrechtspsychologischen Begutachtung.